Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. In der Pflicht stehen alle Hersteller und Vertreiber, welche Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, mit Ware befüllen und erstmals in Verkehr bringen.

Neben Verkaufs- und Versandverpackungen fallen auch sogenannte Serviceverpackungen von stationären Händlern, wie z. B. Bäckereien, unter das Verpackungsgesetz. Da es keine Mindestmengen gibt, besteht die Pflicht zur Teilnahme an einem dualen System ab der ersten befüllten Verpackung. Das bedeutet, auch das Kleingewerbe ist betroffen.

Nähere Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz findest du auf der offiziellen Seite der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

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Eine weitere Übersicht mit den häufig gestellten Fragen findest du auf der Seite unseres Entsorgungspartners Lizenzero (Interseroh).

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Die Pflicht zur Systembeteiligung kann nicht an andere Unternehmen delegiert werden, mit Ausnahme von Serviceverpackungen.

Gerne kannst du die Systembeteiligung von deinen auf packoa.de gekauften Serviceverpackungen bei uns in Auftrag geben. In dem Fall würden wir uns um die komplette Lizenzierung sowie Abrechnung über ein duales System kümmern. So erfüllst du alle gesetzlichen Pflichten (Registrierung, Lizenzierung, Vollständigkeitserklärung), ohne eigenen Aufwand zu betreiben.

Wenn du unseren Service nutzen möchtest, musst du für die bei uns bestellten Verpackungen keinen Vertrag mit einem Anbieter im dualen System abschließen, dich nicht im Verpackungsregister registrieren und auch keine eigenen Meldungen abgeben.

Schreib uns dazu einfach eine Anfrage per Mail oder rufe uns an Tel.: +49 69 760264-79.

Unser Entsorgungspartner ist die Interseroh GmbH, Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln

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