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SUPD Kennzeichnungsvorschrift
Ab dem 03. Juli 2021 tritt die SUPD-Kennzeichnungsvorschrift europaweite in Kraft. Die EU Single Use Plastic Direktive (SUPD) schreibt eine einheitliche „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF“- Kennzeichnung für eine Reihe von Verpackungen vor, einschließlich Getränkebechern.
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